Wechsel der sachkundigen Person anzeigen gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Ihr Wohnort

Unternehmen, die besonders gefährliche Stoffe und Gemische

  • als Inhaber einer Erlaubnis nach § 6 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) an private Endverbraucher abgeben oder
  • nach Anzeige gemäß § 7 ChemVerbotsV an Wiederverkäufer und berufsmäßige Verwender abgeben,

müssen jeden Wechsel der sachkundigen Person bei der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen.

Die Bestimmungen der Erlaubnis hinsichtlich der erforderlichen Anzahl von sachkundigen Personen im Unternehmen beziehungsweise in den einzelnen Betriebsteilen gelten unverändert fort.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Untere Chemikaliensicherheitsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Für jede sachkundige Person:

  • Nachweis der Sachkunde nach § 11 Absatz 1 ChemVerbotsV (zum Beispiel Zeugnis der Sachkundeprüfung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

Kosten

Gebühr für Entgegennahme und Prüfung der Anzeige richtet sich nach der entsprechenden Verwaltungskostenordnung des Freistaates Thüringen.

Frist

Die Anzeige ist unverzüglich bei Wechsel der sachkundigen Person einzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Den Wechsel der sachkundigen Person können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde anzeigen.
  • Wenn die Anzeige erfolgt ist und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Behörde, ob die benannte Person beziehungsweise die benannten Personen die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Anzeigenbestätigung der Behörde.

Voraussetzungen

Mindestens 1 Person ist zu benennen, die

  • die Sachkunde nach § 11 Absatz 1 ChemVerbotsV nachgewiesen hat,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und
  • mindestens 18 Jahre alt ist.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Rechtsbehelf

gegebenenfalls Widerspruch bei Untersagung der Tätigkeit

Urheber

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz