Medizinische Untersuchung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Sozialhilfe beantragen
Die Hilfe zur Gesundheit bietet Ihnen medizinische Untersuchungen für Ihre Kinder und Jugendlichen, um Krankheiten vorzubeugen, frühzeitig zu erkennen oder abzuklären. Diese Untersuchungen umfassen Entwicklungs- oder Sprachdiagnostik, Labor- oder bildgebende Verfahren sowie neurologische oder kinderärztliche Spezialuntersuchungen. Sie können diese Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn kein Anspruch auf vergleichbare Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung besteht oder diese nicht ausreichen. Diese Leistung ist besonders relevant für Familien, die keinen sicheren Versicherungsstatus haben oder im Rahmen der Frühförderung Unterstützung benötigen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihr Sozialamt.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag oder Antragsformular
- Ärztliche Empfehlung oder Überweisung
- Nachweis über fehlenden Anspruch oder Kostenablehnung der gesetzlichen Krankenversicherung
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Nachweis der Sozialhilfeberechtigung (zum Beispiel laufender Leistungsbescheid)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Leistung kann Voraussetzung für Teilhabe-Leistungen nach SGB IX sein.
- Die Untersuchung ist auch als Teil interdisziplinärer Diagnostik (zum Beispiel bei Frühförderung) möglich.
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Die Leistung ist nachrangig zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf medizinische Einzeluntersuchung für Ihr Kind, wenn kein Anspruch über die gesetzliche Krankenversicherung besteht oder diese nicht ausreicht. Reichen Sie dazu das ausgefüllte Antragsformular sowie alle relevanten medizinischen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft, ob die Untersuchung notwendig ist und ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen.
- Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung über die Entscheidung zur Kostenübernahme innerhalb von vier Wochen.
- Bei positiver Entscheidung vereinbaren Sie einen Termin für die Untersuchung bei einer ärztlichen oder spezialisierten Stelle Ihrer Wahl.
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Nach der Untersuchung reichen Sie die Rechnung bei der Behörde ein, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Voraussetzungen
- Ihr Kind benötigt eine medizinische Untersuchung.
- Die Untersuchung ist zur Verhütung, Früherkennung oder Abklärung notwendig.
- Sie haben keinen (ausreichenden) Anspruch bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Ein Anspruch auf Sozialhilfe (SGB XII) liegt vor.
Urheber
Rechtsbehelf
Widerspruch