Störfallrelevante Änderung eines Betriebsbereichs anzeigen

Ihr Wohnort

Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant geändert haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.         

Eine gesonderte Anzeige müssen Sie nicht vornehmen, wenn Sie die Angaben bereits in einem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren gemacht haben.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Vollständige Anzeige: Ihre Anzeige muss konkrete Angaben zur erfolgten störfallrelevanten Änderung enthalten.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine vorgenommene störfallrelevante Änderung des Betriebsbereichs oder einer Anlage im Betriebsbereich nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Voraussetzungen

Sie haben eine störfallrelevante Änderung in einem Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder an einer Anlage des Betriebsbereichs vorgenommen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.