Veterinäramt ordnet Aufstallung von Geflügel an
Zunächst örtlich begrenzt auf Teichweiden und Neuenbeuthen
Saalfeld. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen. Sie tritt am Dienstag, 28. Oktober, in Kraft und gilt zunächst für den Ortsteil Teichweiden der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel sowie Neuenbeuthen als Ortsteil der Gemeinde Drognitz. Die Maßnahmen dienen dem Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest.
Es wird für alle Bestände mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in den beiden geflügeldichten Gebieten des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt die Aufstallung zur Haltung
in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben
gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten
Seitenbegrenzung bestehen muss, angeordnet. Für die angeführten Haltungen dürfen Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen!
Die Festlegungen zur räumlichen Ausdehnung der Aufstallungsanordnung basieren auf einer
Risikobewertung, die darauf abzielt, eine Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel zu vermeiden. In dieser Risikobewertung wurde aktuell insbesondere die Dichte des gehaltenen Geflügels (Tierzahl pro Gebietsfläche) berücksichtigt.
Zudem haben alle Geflügelhalter im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt anzuzeigen.
Aktuell wurden vier Ausbrüche bei Hausgeflügel in Thüringen sowie mehrere auch in anderen Bundesländern amtlich bestätigt. Daneben wurden in Deutschland zahlreiche Ausbrüche bei Wildvögeln festgestellt, auch in Thüringen. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. Die Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis auf Weiteres.
Peter Lahann
Presse- und Kulturamt