Das Landratsamt informiert zu Fischsterben in Betrieb

Ergebnisse der privaten Wasserproben liegen Landratsamt nicht vor

Katzhütte. Die untere Wasserbehörde hat am 07. Juli 2026 eine umfassende Begehung an einer Fischzuchtanlage bei Katzhütte sowie an weiteren relevanten Bereichen durchgeführt. An dem Termin am 07. Juli 2026 hat der Betreiber selbst nicht teilgenommen. Im Zuge des Ortstermins wurde ein Fischsterben ausschließlich in einem Teich der Fischzuchtanlage festgestellt. Im zufließenden öffentlichen Gewässer „Weiße Schwarza“ (Gewässer II. Ordnung) wurde im Rahmen der bisherigen Überprüfungen kein Fischsterben festgestellt. Darüber hinaus wurde das Veterinäramt von der unteren Wasserbehörde über den Sachverhalt informiert. Eine Meldung nach § 3 Tiergesundheitsgesetz durch den Betreiber lag dort nicht vor.

Das Veterinäramt verweist nochmals auf die Pflicht eines Tierhalters nach §3 Tiergesundheitsge-setz sich sofort beim Veterinäramt oder aber einem Tierarzt und der wiederum beim zuständigen Veterinäramt zu melden, wenn er eine ungewöhnlich hohe Sterblichkeit bei seinem Tierbestand feststellt. Eine Meldung bei einer anderen Behörde reicht hierzu nicht aus, da diese in der Regel keine Kenntnisse über erforderlichen tierseuchenrechtlichen Meldeketten- und fristen haben, wel-che insbesondere gewerbliche Tierhalter besitzen müssen. 

Die gesetzliche Zuständigkeit der unteren Wasserbehörde nach dem Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem Thüringer Wassergesetz bezieht sich auf öffentliche Gewässer. Die Teiche der Fischzuchtanlage sind hiervon ausgenommen. Es wurde daher empfohlen, selbst eine Beprobung und Analyse zu beauftragen. Soweit bereits am 6. Juli 2026 oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Wasserprobe entnommen worden sein soll, ist dies der unteren Wasserbehörde unbekannt. Sofern eine Probe entnommen worden sein sollte, ist fraglich, ob dies durch eine fachkundige Person an dem behaupteten Standort erfolgt ist. Ebenso kann nicht nachvollzogen werden, warum die vermeintlichen Proben – wie vom Eigentümer behauptet - bis zum 15. Juli 2026 gelagert werden mussten. Ein Gutachten einschließlich der behaupteten Ergebnisse durch ein vom Betreiber beauftragtes Prüflabor liegt der unteren Wasserbehörde nicht vor.

Seit Freitag 17. Juli 2026 sind die pathologisch-anatomischen und die ersten molekularbiologischen Untersuchungen, welche aufgrund des Fischsterbens in dem Forellenbetrieb in Katzhütte durchgeführt wurden, mit negativem Ergebnis abgeschlossen worden. Die vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingesandten Proben wurden zum Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz geschickt, um das mögliche Auftreten einer anzeigepflichtigen Fischseuche abzuklären. Die bisher durchgeführten Untersuchungen geben keine Hinweise auf das Vorliegen einer dieser gefährlichen Krankheiten.

Vollständig abgeschlossen werden die Untersuchungen jedoch erst in ca. drei Wochen, da gewisse Diagnostikverfahren entsprechend lange dauern um ein abschließendes Ergebnis zu liefern. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse zum eventuellen Einleiten von Maßnahmen liegen dem Tierhalter vor, hierüber kann das Veterinäramt aus Datenschutzgründen keine weiteren Auskünfte geben.

Die eingesandten Proben im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung dienen allein dem Nachweis bzw. dem Ausschluss des Vorliegens einer ansteckenden Krankheit, was sowohl eine Gefahr für die restlichen Fische in dem Betrieb, als auch für Fische, die sich flussabwärts befinden, darstellen würde. Die Klärung der endgültigen Todesursache z.B. ein Zusammenhang mit der Wasserqualität oder sonstigen Einflüssen, obliegt nicht dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und ist im Rahmen der Tiergesundheitsdiagnostik auch nicht darstellbar, hier greift das eigene betriebliche Qualitätsmanagement.

Das Landratsamt weist abschließend auf die Notwendigkeit einer vertrauensvollen Kommunikation mit den Ämtern und Sachgebieten hin.

Peter Lahann
Presse- und Kulturamt