Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
Volltext
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
- Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
-
Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
- sich frei in der EU bewegen,
- in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
- außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren jeweiligen Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise und unter anderen Voraussetzungen als bei einer Einbürgerung im Inland eingebürgert werden. Für sie ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein.
Ausländerwesen LK Saalfeld-Rudolstadt Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (PDF, 611 kB)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis EU (PDF, 22 kB)
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis humanitär - § 24 AufenthG (PDF, 28 kB)
- Antrag auf Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Kinder - § 24 AufenthG (PDF, 24 kB)
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (PDF, 30 kB)
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis humanitär - § 24 AufenthG (PDF, 28 kB)
- Antrag Verpflichtungerklärung (PDF, 250 kB)
- Bescheinigung Nettoeinkommen Selbstständige (PDF, 439 kB)
- DATENSCHUTZ Aufenthaltsrecht und Einbürgerung Artikel 13 und 14 DS-GVO (PDF, 58 kB)
- Wohnraumbescheinigung (PDF, 203 kB)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Einbürgerung
- gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto
- gültiger Aufenthaltstitel
-
Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
-
gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
- der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
- wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung
- wenn Sie studieren: aktuelle Studienbescheinigung
- wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
- wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten
-
wenn Sie selbstständig sind, beispielsweise:
- aktueller Einkommenssteuerbescheid
- Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung
- Nachweis Krankenversicherungsschutz
-
Nachweis Altersvorsorge, insbesondere:
- Immobilienbesitz
- private Lebensversicherung
- Rentenversicherung
- Gewerbeanmeldung
- gegebenenfalls Mietvertrag
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, beispielweise mit einem Zertifikat B1 oder einem im Inland erworbenen Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschluss
- Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einem erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest oder einem mit mindestens 17 Punkten bestandenen „Leben in Deutschland“-Test oder einem im Inland erworbenen Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschluss
-
bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab:
- Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
- Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie
- Ihre Loyalitätserklärung
- bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
- weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen
Kosten
Hinweise:
- Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.
- Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
- Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.
- Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden
Verwaltungsgebühr: 255,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird
Verwaltungsgebühr: 51,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene
Verwaltungsgebühr: Mindestens 25,00 EUR, höchstens 255,00 EUR. (Vorkasse: nein)
- Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind
Verwaltungsgebühr: Mindestens 25,00 EUR, höchstens 51,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Sofern eine Einbürgerungszusicherung erfolgt, wird diese in der Regel auf 2 Jahre befristet; sie kann verlängert werden. In dieser Zeit ist die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit herbeizuführen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
-
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Verfahrensablauf
Eine Antragstellung ist online oder durch schriftlichen Antrag möglich:
- Während des Verfahrens ist ein Vorsprachetermin erforderlich, unter anderem zur Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Identitätsüberprüfung und -klärung, Prüfung der Echtheit ausländischer Urkunden.
- Die Einbürgerungsbehörde prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Sie sind dann deutscher Staatsangehöriger oder deutsche Staatsangehörige.
Vor der Aushändigung müssen Sie das feierliche Bekenntnis ablegen.
Voraussetzungen
- Sie müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
- Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Im Einbürgerungsverfahren sind Sie grundsätzlich handlungsfähig, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
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Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel:
- eine Niederlassungserlaubnis oder
- einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel.
- Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
- Sie können grundsätzlich für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen, ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu beziehen.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus.
-
Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1.
- Das gilt beispielsweise nicht, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
- Wenn Sie bis zum 30.6.1974 als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter oder bis zum 2.10.1990 als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind, reicht es auch, wenn Sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen können.
- Bei minderjährigen Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung.
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Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse. Sie müssen keine staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen, wenn
- Ihnen dies wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht möglich ist oder
- Sie bis zum 30.6.1974 als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind oder
- Sie bis zum 2.10.1990 als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind.
- Sie sind nicht gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet und zeigen kein Verhalten, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird.
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Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab. Das heißt,
- Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten.
- Wenn Sie solche Aktivitäten in der Vergangenheit unterstützt haben, müssen Sie sich glaubhaft davon abgewandt haben.
-
Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere
- für den Schutz jüdischen Lebens sowie
- zum friedlichen Zusammenleben der Völker und
- dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales