Angaben zur Person mitteilen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt
Volltext
Strahlenschutzverantwortliche sorgen dafür, dass Vorschriften zum Strahlenschutz eingehalten werden.
Als Unternehmen müssen Sie der zuständigen Behörde für Strahlenschutz Angaben zur Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, mitteilen. Sie müssen die Behörde auch darüber informieren, wenn sich diese Person ändert.
Besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.
Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person, müssen Sie alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen benennen und die Ansprechperson für die Behörde kennzeichnen.
Ansprechpunkt
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik
Thüringer Landesamt Für Verbraucherschutz (TLV) – Dezernat 21
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Zuverlässigkeit, zum Beispiel Führungszeugnis (Belegart O)
- aktueller Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Eintragung in Handwerksrolle oder
- aktueller Auszug Vereinsregister oder
- bei Ärztinnen und Ärzten: Approbationsurkunde
- Fachkundebescheinigung einschließlich aller Aktualisierungen (sofern keine Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden)
Frist
Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Verfahrensablauf
Die Mitteilung zum Strahlenschutzverantwortlichen kann Online, postalisch oder per E-Mail erfolgen.
Tragen sie alle notwendigen Daten in das Onlineformular ein.
Laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch.
Voraussetzungen
- Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der strahlenschutzverantwortlichen oder der vertretungsberechtigten Person ergeben.
Bearbeitungsdauer
Beim genehmigten Umgang erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben vom TLUBN.
- 2 — 4 Woche(n)
- Müssen Unterlagen nachgefordert und nachgereicht werden, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht