Fahrzeugkennzeichen - Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen. Wunschkennzeichen können sein:
- bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombinationen
- die Abkürzung Ihrer Firma
- Ihr Geburtsdatum
- Kennzeichen eines früheren Zulassungsortes
Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als sogenanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.
Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen eine zusätzliche Gebühr möglich.
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Der Besuch der Führerscheinstelle in Rudolstadt sowie der Kfz-Zulassungsstellen in Saalfeld und Rudolstadt ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich:
Zur Online-Terminvergabe Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle Rudolstadt
Zur Online-Terminvergabe Kfz-Zulassungsstelle Saalfeld
Anfragen bezüglich der Führerschein- oder Zulassungsstelle per Telefonnummer 03672 823-192
Zu den telefonischen Erreichbarkeiten
Weiterführende Links und Formulare:
Verfahrensablauf
- Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie auch Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.
- Die meisten Zulassungsbehörden bieten auch einen Online-Dienst im Internet an.
- Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
- bei natürlichen Personen: die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
- bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden: die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Zuständige Stelle
Fahrzeugzulassungsbehörde
Kosten
Zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Gebühren für die Wunschkennzeichenauswahl und gegebenenfalls -reservierung.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Bitte wenden Sie sich an Ihre Fahrzeugzulassungsbehörde.
Die meisten Zulassungsbehörden bieten auch einen Online-Dienst im Internet an.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)