Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG anerkennen lassen

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Volltext

Wenn Sie einen Berufsabschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei, oder Ungarn erworben haben und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzen, können Sie die Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen. Der Berufsabschluss wird anerkannt, wenn er zu einem Beruf in der Bunderepublik Deutschland gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird im Einzelfall geprüft und erteilt. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt.

Wenn es sich um Abschlüsse handelt, die mit einem Berufsbildungsabschluss in Industrie, Handel oder Dienstleistungsgewerbe (nicht Handwerk) vergleichbar sein 
könnten, ist hierfür die Industrie- und Handelskammer zuständig, in deren Bezirk Sie wohnen.

Sofern Sie keinen Spätaussiedler-Status haben, können Sie trotzdem Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen. Hierfür können Sie die Anerkennung nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf die Anerkennung ihres Abschlusses können Sie nur schriftlich stellen.

  • Nutzen Sie das Antragformular auf der Website der für Sie  örtlich zuständigen IHK (Antrag auf Anerkennung nach  BVFG)
  • Wenn möglich, sprechen Sie dazu persönlich mit dem  genannten verantwortlichen Mitarbeiter.
  • Reichen Sie alle im Antrag genannten Dokumente  vollständig und beglaubigt ein.
  • In der Regel erhalten Sie eine mündliche Vorabinformation,  ob und in welchem Beruf eine Gleichstellung ggf. möglich  ist.
  • Ihre Unterlagen werden geprüft und der Antrag bearbeitet.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Wenn der Gebührenbescheid bezahlt ist, erhalten Sie den  Bescheid über die Anerkennung oder die Nicht-Anerkennung zugesandt

Voraussetzungen

  • Anerkannter Spätaussiedler-Status oder Bundesvertriebenenausweis
  • beruflicher Abschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn
  • der Abschluss ist umfänglich mit dem jeweiligen deutschen Bildungsabschluss vergleichbar

Erforderliche Unterlagen

  • tabellarischer Lebenslauf (mit Monats- und Jahresangaben)
  • Farbkopie der Originalzeugnisse und –diplome (in der  Muttersprache)
  • Beglaubigte Kopien der Übersetzungen dieser Zeugnisse  und Diplome, erstellt durch einen vereidigten und öffentlich  bestellten Dolmetscher
  • Beglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises  bzw. der Spätaussiedlerbescheinigung
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung sowie des  Personalausweises (Pass-a-Port/Identity-Card)
  • Gegebenenfalls weitere Zeugnisse/Nachweise über die  schulische oder berufliche Ausbildung oder berufliche  Tätigkeiten (Arbeitsbuch, Tätigkeitsnachweise), soweit sie  mit dem Berufsabschluss im Zusammenhang stehen
  • Erklärung, dass bei keiner anderen Industrie- und  Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen  Stelle die Überprüfung dieser Unterlagen beantragt  wurde
  • Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem  Antragsformular der zuständigen IHK entnehmen.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese sind aber abhängig von dem Umfang Ihres Anerkennungsverfahrens.



  • Prüfung und Bearbeitung des Antrages, je nach Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK

    Gebühr: Mindestens 20,00 EUR, höchstens 80,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Keine.

Bearbeitungsdauer

  • 6 Woche(n)
    • bei vollständigen Unterlagen

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Formulare: Antragsformular der IHK
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen notwendig: nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.12.2023