Agrarorganisationen anerkennen

Volltext

Wenn Sie sich als mehrere Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte zu einer Erzeugergemeinschaft zusammenschließen möchten, dann können Sie eine Anerkennung als Erzeugerorganisation beantragen.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Überprüfung Anerkennungsvoraussetzungen
  • Bescheiderstellung
  • Jährliche Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 41

Voraussetzungen

  • mindestens fünf Gründungsmitglieder müssen sich zu einer juristischen Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts oder einer Personenvereinigung des Privatrechts zusammengeschlossen haben
  • Hauptsitz Ihrer Agrarorganisation sowie der Mitglieder muss in Thüringen sein
  • Gesamttätigkeit Ihrer Agrarorganisation sollte im Vergleich zur Gesamttätigkeit der Mitglieder eine nicht nur unbedeutende Tätigkeit in einem gemeinsamen Erzeugnisbereich entfalten
  • Ihre Agrarorganisation muss über eine fachrechtskonforme Satzung verfügen inklusive aller vorgeschriebenen Inhalte und Regelungen
  • Sie müssen mindestens eines der  folgenden vorgegebenen Ziele ganz oder teilweise verfolgen:
    • Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung,
    • Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder oder
    • Verringerung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise.

Erforderliche Unterlagen

  • geltende Satzung oder Gesellschaftervertrag
  • Protokoll der Gründungsversammlung
  • Registerauszug oder bei nicht registerfähigen Personenvereinigungen beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Gründung oder Verleihung der Rechtsfähigkeit ) bei wirtschaftlichem Verein
  • vollständige Liste der Mitglieder zum aktuellen Stand (Name, Vorname, bei juristischen Personen Name, Anschrift), Erzeugung (Erzeugnisse und Produktionsumfang nach Wert und Menge für die letzten 3 Jahre), gegebenenfalls voraussichtliche Bruttoproduktion
  • eidesstattliche Erklärung eines jeden Mitgliedes, dass er in Bezug auf den/die beantragten Erzeugnisbereich(e) ein beziehungsweise kein aktiv produzierender Urproduzent oder produzierendes Verarbeitungsunternehmen ist und das er nur Mitglied in dieser Agrarorganisation beziehungsweise in weiteren Agrarorganisationen ist
  • Darstellung der Agrarorganisation (Aufbau, Struktur, Aufgaben, [insbesondere Darstellung der Vermarktung der Erzeugnisse der Mitglieder, Festlegungen zur Andienung], Übertragung von Aufgaben Ihrer Agrarorganisation auf Dritte)
  • Darstellung der Ziele Ihrer Agrarorganisation, Konzept wie die Ziele, die Sie erreichen wollen, Geschäftsplan (Entwicklungsstrategie für die kommenden 5 Jahre)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum in Jena oder einer seiner Zweigstellen einlegen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.09.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum