Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes anzeigen

Volltext

Wenn Sie Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften (zum Beispiel Gefahrstoffverordnung , Biostoffverordnung etc.) gelten, sind Sie verpflichtet, dies anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige können Sie schriftlich oder online übersenden.

Die Anzeige schriftlich übersenden:

  • Dazu übersenden Sie die erforderlichen Daten der in Heimarbeit Beschäftigten.

Möchten Sie die Anzeige online übersenden, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

  • Aufruf des Online-Dienstes
  • Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden die Anzeige an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen.

Ansprechpunkt

Die Anzeige müssen Sie bei der Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vornehmen.

Voraussetzungen

Sie müssen Heimarbeit ausgeben oder weitergeben.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen Sie übermittelt werden:

  • der Vor- und Familienname
  • die Anschrift der Arbeitsstätte

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.10.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie