Wein - Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

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Volltext

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb zur Weinerzeugung oder zur Abgabe übernommen haben, müssen Sie ein Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung abgeben. Sie sind verpflichtet alle Zugänge und Zukäufe zu melden.

Es handelt sich um eine reine Meldung. Sie erhalten anschließend keinen Bescheid von der Behörde.

Verfahrensablauf

Sie können das Lieferantenverzeichnis online melden.

  • Melden Sie sich beim OnlineDienst Weinbau mit Ihren Zugangsdaten an und rufen Sie das Lieferantenverzeichnis auf.
  • Das Programm leitet Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Füllen Sie die Eingabefelder online aus.
  • Am Ende der Eingabemasken können Sie das Formular direkt online an die zuständige Stelle senden.

Alternativ können Sie die Meldung per Post, Fax, oder E-Mail einreichen.

  • Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
  • Sie füllen das Formular aus und reichen es dort per Post oder per Fax fristgerecht ein.

Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die zuständige Stelle senden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels.

Voraussetzungen

Sie haben (beispielsweise als Kellerei oder Handelsunternehmen) Weinerzeugnisse wie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein zur Weinerzeugung oder unveränderten Abgabe von einem Lieferanten (beispielsweise Weinbauerei, Winzerei) übernommen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres einreichen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zum Weinbau in Thüringen finden Sie beim TLLLR:

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.11.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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