Identitätsbescheinigung für Flurstücke ausstellen lassen
Volltext
Identitätsbescheinigungen werden zum Beispiel von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden oder andere Dokumente auf Flurstücke beziehen, die im aktuellen Bestand nicht mehr nachgewiesen sind. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.
Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden Flurstück identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen Flurstück räumlich entsprechen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG).
Voraussetzungen
Jede Person kann Auskünfte aus den Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens erhalten. Im Einzelfall (wenn personenbezogene Daten betroffen sind) ist es notwendig, dass die Antragsteller das berechtigte Interesse darlegen.
Erforderliche Unterlagen
Das Dokument, welches auf das nicht mehr existierende Flurstück verweist.
Kosten
Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach Punkt 12.1.2 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen an, mindestens jedoch 25,00 €.
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Der Antrag kann formlos unter Angabe der Flurstücksbezeichnung gestellt werden (zum Beispiel anhand des Grundbuchauszug, der auf das Flurstücks verweist).
Urheber
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)