Änderung der persönlichen Daten bei der Hochschule melden

Volltext

Nach beispielsweise einem Umzug, einer Änderung der Staatsbürgerschaft, Geschlechtszugehörigkeit oder des Namens, müssen Sie die Änderung Ihrer persönlichen Daten Ihrer Hochschule mittteilen.

Bei Änderung Ihrer Personendaten können Sie auch nach Beendigung des Studiums neue Dokumente ausgestellt bekommen. Diese müssen Sie extra anfordern.

Verfahrensablauf

  • Teilen Sie Ihrer Hochschule die Änderung der Daten mit.
  • Die Daten werden in den Hochschulverwaltungssystemen nach Prüfung der notwendigen Unterlagen geändert.
  • Zukünftige Unterlagen werden Ihnen anhand der neuen personenbezogenen Daten aus- beziehungsweise bereitgestellt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.

Voraussetzungen

Änderung Ihrer Personenstandsdaten (zum Beispiel Name, Geschlechterzugehörigkeit, Staatsbürgerschaft, Adresse, sonstige Kontaktdaten)

Erforderliche Unterlagen

  • Formlose Mitteilung
  • gegebenenfalls Nachweis der Namensänderung oder Geschlechtsangleichung durch das entsprechende amtliche Dokument, zum Beispiel Kopie der Heiratsurkunde, Erklärung über die Namensänderung
  • Kopie des Passes oder der Einbürgerungsdokumente
  • Angabe der neuen Anschrift beziehungsweise Kontaktdaten
  • Gegebenenfalls Übersetzung des amtlichen Nachweises
  • bei selbstgewählten Änderungen (Vorname / Geschlechterzugehörigkeit) Begleitnachweis (beispielsweise Kopie oder Vorlage dgti-Ausweis)

Kosten

Für eine Veränderungsmitteilung beziehungsweise deren Registrierung werden keine Gebühren erhoben.

Frist

Sie müssen die Änderungen unverzüglich der Studierendenverwaltung melden.

Bearbeitungsdauer

Eine einheitliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.08.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft