Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete sowie für NATURA 2000-Gebiete (AGZ, SPG, EAP) – Förderungen beantragen
Urheber
Volltext
Die Ausgleichszulage ist eine Förderung für landwirtschaftliche Unternehmen, die Flächen in benachteiligten oder spezifischen Gebieten oder in Teilen von NATURA 2000-Gebieten bewirtschaften. Sie gleicht die Einkommensverluste und zusätzlichen Kosten aus, welche den Unternehmen durch eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen entstehen, um dadurch die wirtschaftlichen Nachteile gegenüber Flächenbewirtschaftern außerhalb dieser drei Gebiete entgegenzuwirken sowie den Erhalt dieser Flächen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Biodiversität abzusichern. Die Bewilligung erfolgt auf Basis des Flächenumfangs.
Verfahrensablauf
Die Ausgleichszulage wird in Form des Sammelantrags mit seinen Anlagen über das Portal PORTIA online eingereicht.
Die Anmeldung im Portal erfolgt per eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto.
Ansprechpunkt
Zuständig für die Ausgleichszulage sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Es ist ein formgebundener georäumlicher Antrag online über das Portal PORTIA einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Im Portal PORTIA werden Sie über die benötigten Antragsunterlagen informiert, welche dort online einzureichen sind.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Bearbeitungsdauer
Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt zum Ende des IV. Quartals des jeweiligen Jahres.
Rechtsgrundlage(n)
Die Ausgleichszulage ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.
Formulare
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft/ Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum