Hortbesuch ändern
Urheber
Volltext
Sie können Änderungen in Bezug auf die persönlichen Angaben Ihres Kindes und/oder von Ihnen, der familiären Situation oder der erforderlichen Betreuungszeiten melden.
Verfahrensablauf
Die Änderung zur Hortbetreuung müssen Sie schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen. Nachdem die Änderungsmitteilung geprüft wurde, erhalten Sie von der Hortgebührenstelle gegebenenfalls einen Bescheid mit den neu festgesetzten Hortgebühren.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Kinder in Hortbetreuung
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Mitteilung (formlos)
- gegebenenfalls Einkommensnachweise
Kosten
Sie werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Weitere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung „Gebühren für den Hortbesuch ermitteln lassen“ zu finden.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport