Personenbeförderung - Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
Volltext
Für die Beförderung von Personen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen müssen Sie eine Genehmigung besitzen.
Ansprechpunkt
Thüringer Landesverwaltungsamt
Personenbeförderung, Referat 520
Jorge-Semprùn-Platz 4
99423 Weimar
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 Abs. 1 PBefG.
Antragsunterlagen gem. § 12 PBefG in allen Fällen wie z.B.:
- Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,
- Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung für eine Verkehrsart besitzt oder besessen hat,
- eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan (§ 8 Absatz 3 Satz 3),
- Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer,
- gegebenenfalls den Nachweis über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Kosten
Die Gebühren sind abhängig von der Art des Linienverkehrs in Verbindung mit der Linienlänge und dem Verfahrensumfang.
Frist
Fristen siehe § 12 Abs. 5 - 7 PBefG.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Bearbeitungsdauer
3 – 6 Monate (§ 15 Abs. 1 PBefG)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesverwaltungsamt