Personenbeförderung - Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Volltext

Für die Beförderung von Personen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen müssen Sie eine Genehmigung besitzen.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesverwaltungsamt

Personenbeförderung, Referat 520

Jorge-Semprùn-Platz 4

99423 Weimar

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen zum Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 Abs. 1 PBefG.

Antragsunterlagen gem. § 12 PBefG in allen Fällen wie z.B.:

  • Namen sowie Wohn- und Betriebssitz des Antragstellers, bei natürlichen Personen außerdem Geburtstag und Geburtsort,
  • Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung für eine Verkehrsart besitzt oder besessen hat,
  • eine Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen im Nahverkehrsplan (§ 8 Absatz 3 Satz 3),
  • Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer,
  • gegebenenfalls den Nachweis über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Kosten

Die Gebühren sind abhängig von der Art des Linienverkehrs in Verbindung mit der Linienlänge und dem Verfahrensumfang.

Frist

Fristen siehe § 12 Abs. 5 - 7 PBefG.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Bearbeitungsdauer

3 – 6 Monate (§ 15 Abs. 1 PBefG)

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.06.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesverwaltungsamt