Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen

Urheber

Volltext

Bürger und Unternehmen müssen beim Betrieb eines UAS in einem  geografischen UAS-Gebiet besondere Regelungen beachten. Sollte dies im begründeten Ausnahmefall nicht möglich sein, können sie die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen in geografischen UAS-Gebieten beantragen. Zudem werden von der Landesluftfahrtbehörde schriftliche und telefonische Auskünfte zum UAS-Betrieb erteilt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Referat 520 - "Luftverkehr" des  Thüringer Landesverwaltungsamts .

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Referat 520 - "Luftverkehr" des Thüringer Landesverwaltungsamts.

Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen, dass die Einhaltung der besonderen Regelungen der Rechtsgrundlage nicht möglich ist und Sie ein darüber hinausgehendes berechtigtes Interesse am UAS-Betrieb haben.

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Personalausweis(e) des/ der Fernpiloten in Kopie

EU-Kompetenznachweis oder EU-Fernpilotenzeugnis nach VO (EU) 2019/ 947

Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden

Technisches Datenblatt des unbemannten Luftfahrzeugsystems

formlose Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zum Starten und Landen

Übersichtskarte des Befliegungsgebiets

Gegebenenfalls Risikobewertung und Nachweise sowie Unterlagen nach SORA-GER (Die SORA wird als mehrstufiger Prozess der Risikobewertung genutzt und soll der Verbesserung der Sicherheit durch den Einsatz von Drohnen bewirken.)

Kosten

Einzelerlaubnis: Gebühren in Höhe von 50 €

Allgemeinerlaubnis: Gebühren in Höhe von 150,00 €

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage

Formulare

Den ausgefüllten Antrag können Sie entweder elektronisch per E-Mail oder ausgedruckt postalisch an das Referat 520 – „Luftverkehr“ des Thüringer Landesverwaltungsamts senden.

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesverwaltungsamt