Hundesteuer Ermäßigung

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Volltext

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haus-halts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Ge-meinden können Steuerermäßigungen für bestimmte Hunde gewäh-ren. Die Voraussetzungen für eine solche Ermäßigung können der jeweiligen kommunalen Satzung entnommen werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz – ThürKAG
  • Kommunale Satzung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales