Parken - Ausnahmegenehmigung Parken für Betriebe beantragen

Volltext

Firmen und Handwerksbetriebe können zum Parken für Werkstatt- und Servicefahrzeuge bei Reparatur- und Montagearbeiten von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten.

Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung.

Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Beantragt werden kann die Genehmigung bei der für den Unternehmenssitz zuständigen Behörde.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes in der Stadt oder Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde.

Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite oder einen Online-Dienst zur Verfügung.

Frist

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Firmensitzes in der Stadt oder Gemeinde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite oder einen Online-Dienst zur Verfügung.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.03.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft