Parkausweis - Neuausstellung des Bewohnerparkausweises wegen Verlust oder Beschädigung beantragen (Ersatz)

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Volltext

Wenn Sie mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Bei Verlust oder Beschädigung müssen Sie Ihren Bewohnerparkausweis neu beantragen.

Das müssen Sie bei derselben Behörde tun, bei der Sie den Bewohnerparkausweises (Erstausstellung) beantragt und erhalten haben.

Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den neuen Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den neuen Parkausweis mit der Post.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. 

Erforderliche Unterlagen

Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises.

Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht.

Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.

Kosten

Frist

Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in der Stadt oder Gemeinde. 

Einige Behörden stellen Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.03.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft