Erweiterung des Bestellungsgebietes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens

Urheber

Volltext

Soll eine bereits bestehende öffentliche Bestellung um ein weiteres Fachgebiet  erweitert werden, muss hierfür gegenüber der Bestellungsbehörde analog der Erstbestellung die besondere Sachkunde nachgewiesen werden.

Verfahrensablauf

Wie bei der Erstbestellung nimmt der Antragsteller mit der Bestellungsbehörde Kontakt auf. Die fachliche Eignung für das neue Fachgebiet wird durch den zuständigen Sachverständigenausschuss geprüft. Es werden üblicherweise zwei Gutachten geprüft. Wenn diese mangelfrei sind, erfolgt die Zulassung zu mündlichen Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Bestellung und Vereidigung durch die Bestellungsbehörde.

Ansprechpunkt

Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena

Für den Bereich Forstwirtschaft und Fischerei: ThüringenForst AöR

Zuständige Stelle

Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena

Für den Bereich Forstwirtschaft und Fischerei: ThüringenForst AöR

Voraussetzungen

persönliche und fachliche Voraussetzungen wie bei der Erstbestellung;

besondere Sachkunde in dem angestrebten Fachgebiet, Nachweis erfolgt durch Gutachtenerstellung und mündliche Prüfung

Erforderliche Unterlagen

Mindestens zwei selbstgefertigte Gutachten aus dem angestrebten Fachgebiet

Kosten

Erweiterung der Bestellung auf ein weiteres Sachgebiet
(Anwendungsbereich RL 2006/123/EG)   217 €;
(Anwendungsbereich Drittstaaten) 250 €

Bestellung und Vereidigung
(Anwendungsbereich RL 2006/123/EG) 93 €;
(Anwendungsbereich Drittstaaten) 107 €

Frist

Antragsfristen: keine, laufende Antragstellung möglich

Bearbeitungsdauer

Zwischen ½ - 1 Jahr, in Abhängigkeit von fachlicher Eignung des Antragstellers und Prüfungsfortschritt

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Allgemein geltender Rechtsbehelf, Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bestellungsbehörde

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen auf der Internetseite der Bestellungsbehörde

Hier finden Sie auch Informationen zu Weiterbildungsanbietern sowie Sachverständigen und Bestellungsbehörden anderer Bundesländer

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

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