Erweiterung des Bestellungsgebietes eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens
Urheber
Volltext
Soll eine bereits bestehende öffentliche Bestellung um ein weiteres Fachgebiet erweitert werden, muss hierfür gegenüber der Bestellungsbehörde analog der Erstbestellung die besondere Sachkunde nachgewiesen werden.
Verfahrensablauf
Wie bei der Erstbestellung nimmt der Antragsteller mit der Bestellungsbehörde Kontakt auf. Die fachliche Eignung für das neue Fachgebiet wird durch den zuständigen Sachverständigenausschuss geprüft. Es werden üblicherweise zwei Gutachten geprüft. Wenn diese mangelfrei sind, erfolgt die Zulassung zu mündlichen Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Bestellung und Vereidigung durch die Bestellungsbehörde.
Ansprechpunkt
Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena
Für den Bereich Forstwirtschaft und Fischerei: ThüringenForst AöR
Zuständige Stelle
Für den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Jena
Für den Bereich Forstwirtschaft und Fischerei: ThüringenForst AöR
Voraussetzungen
persönliche und fachliche Voraussetzungen wie bei der Erstbestellung;
besondere Sachkunde in dem angestrebten Fachgebiet, Nachweis erfolgt durch Gutachtenerstellung und mündliche Prüfung
Erforderliche Unterlagen
Mindestens zwei selbstgefertigte Gutachten aus dem angestrebten Fachgebiet
Kosten
Erweiterung der Bestellung auf ein weiteres Sachgebiet
(Anwendungsbereich RL 2006/123/EG) 217 €;
(Anwendungsbereich Drittstaaten) 250 €
Bestellung und Vereidigung
(Anwendungsbereich RL 2006/123/EG) 93 €;
(Anwendungsbereich Drittstaaten) 107 €
Frist
Antragsfristen: keine, laufende Antragstellung möglich
Bearbeitungsdauer
Zwischen ½ - 1 Jahr, in Abhängigkeit von fachlicher Eignung des Antragstellers und Prüfungsfortschritt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Allgemein geltender Rechtsbehelf, Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bestellungsbehörde
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen auf der Internetseite der Bestellungsbehörde
Hier finden Sie auch Informationen zu Weiterbildungsanbietern sowie Sachverständigen und Bestellungsbehörden anderer Bundesländer
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum