Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen

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Volltext

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Einen Antrag auf Beitragsübernahme können Sie über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Beitragsübernahme Unfallversicherung“ stellen.

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.01.2023
Fachlich freigegeben durch:

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen