Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

Volltext

Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörden

Rechtsgrundlage(n)

49 Abs 3 Satz 2 WHG

Rechtsbehelf

Widerspruch

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz