Einwohnerversammlung durchführen

Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.

Zuständige Stelle

Bürgermeister

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.02.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal