Einwohnerversammlung durchführen
Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Der Bürgermeister lädt zur Einwohnerversammlung spätestens eine Woche vorher öffentlich ein und leitet die Einwohnerversammlung. Die Einzelheiten regelt die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Verwaltung Ihrer Gemeinde.
Zuständige Stelle
Bürgermeister
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales