Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen
Volltext
Wenn Sie in Thüringen, im Rahmen der fischereilichen Hege, Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen, das sogenannte Besatzbuch.
Die Aufzeichnungen müssen Sie sofort schriftlich vornehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.
Ansprechpunkt
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Referat 47: Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Besucheradresse:
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
Telefon: +49 (361) 57-4191567
Erforderliche Unterlagen
Ihre Aufzeichnungen müssen mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische enthalten.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Referat 47: Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Besucheradresse:
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
Telefon: +49 (361) 57-4191567