Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen

Volltext

Wenn Sie in Thüringen, im Rahmen der fischereilichen Hege, Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen, das sogenannte Besatzbuch.

Die Aufzeichnungen müssen Sie sofort schriftlich vornehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.

Ansprechpunkt

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

Referat 47: Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

Beethovenstraße 3

99096 Erfurt

Besucheradresse:

Max-Reger-Straße 4-8

99096 Erfurt

Telefon: +49 (361) 57-4191567

Erforderliche Unterlagen

Ihre Aufzeichnungen müssen mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische enthalten.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

Referat 47: Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

Beethovenstraße 3

99096 Erfurt

Besucheradresse:

Max-Reger-Straße 4-8

99096 Erfurt

Telefon: +49 (361) 57-4191567