Anzeige des Wechsels des Betreibers einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Volltext

Nach einem Wechsel des Betreibers einer nach § 46 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) prüfpflichtigen Anlagen (ausgenommen Heizölverbraucheranlagen) hat der neue Betreiber den Wechsel unverzüglich anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Anzeigeformular

Kosten

Die Höhe der Gebühr bestimmt sich aus der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Die Gebührenhöhe ist von der Art der Anlage und des damit verbundenen Prüfaufwandes abhängig. Die Gebührenspanne reicht von 60 € bis zu 2.500 €.

Frist

Die Anzeige des Betreiberwechsel ist durch den neuen Betreiber unverzüglich nach dem Wechsel vorzunehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Verfahrensablauf

  • der neue Betreiber wird von der Wasserbehörde in einer Datenbank oder einem Verzeichnis erfasst

Voraussetzungen

Benennung der betreffenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, des bisherigen und des neuen Betreibers

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitung einer Anzeige dauert durchschnittlich zwei Wochen.

Urheber

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Untere Wasserbehörden beim örtlich zuständigen Landratsamt oder der örtlich zuständigen kreisfreien Stadt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Rechtsbehelf

Widerspruch