Wein - Betriebsnummer für die Prüfung von Qualitätswein, Sekt und Perlwein beantragen

Volltext

Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein muss dieser hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit geprüft werden. Erst nach der bestandenen Prüfung darf Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarktet werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigt der Betrieb eine Betriebsnummer.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllter Antrag

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Vor der Weinprüfung muss eine Betriebsnummer beantragt werden. Nur mit der Betriebsnummer wird der Wein später zur Qualitätsprüfung zugelassen.

Rechtsgrundlage(n)

Verwaltungsvereinbarung auf dem Gebiet des Weinrechts vom 15. März 2000 (ThürStAnz Nr. 15/ 2000, S. 873)

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja, Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Der Antrag muss ausgefüllt und beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd in Weißenfels eingereicht werden. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit der Betriebsnummer, die bei allen Prüfungen und auch den weinbaulichen Meldungen anzugeben ist.

Voraussetzungen

Es muss ein weinbaulicher Betrieb bestehen, der Qualitätswein vermarkten will.

Bearbeitungsdauer

  • 7 Tag(e)

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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