Befreiung von der Gebühr für Kindertageseinrichtungen beantragen
Urheber
Volltext
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit Sozialleistungsbezug für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege vollständig vom Jugendamt übernommen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht beziehungsweise Ihre Kinder besuchen einen Kindergarten oder eine Kindertagespflege.
- Sie beziehen Sozialleistungen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport