Wein - Änderungsmeldung Weinbaukartei
Urheber
Volltext
Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Mit diesen Angaben wird die Weinbaukartei laufend aktualisiert.
Verfahrensablauf
Bei meldepflichtigen Änderungen Ihrer Rebfläche müssen Sie das entsprechenden Formular ausfüllen und bis zum 31.05. an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) in Weißenfels senden.
Ansprechpunkt
ALFF Süd in Weißenfels (Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Meldung der Änderungen bis zum 31.05. für die vergangenen 12 Monate.
Bearbeitungsdauer
Laufend, Rückmeldung nur bei offenen Fragen.
Rechtsgrundlage(n)
- VO (EU) 2018/273 vom 11.Dezember 2017 (Abl.L.58 vom 28.Februar 2018)
- Durchführungsbestimmungen zur VO(EG) Nr. 479/2008 hinsichtlich der Weinbaukartei (ABl. EG Nr. L 128 vom 27.05.2009, S. 15)
- VO(EU) Nr. 1308/2013 (ABl. L. 347 v.17.12.2013)
- § 33 Weingesetz
- § 34 Weingesetz
- § 29 Wein-Überwachungsverordnung
- § 25 Abs. (1) Thüringer Verordnung zur Durchführung des Weinrechts und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Weinrechts (ThürWeinVO)
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Auf den Seiten des TLLLR finden Sie Informationen zum Anbau von Keltertrauben und Tafeltrauben in Thüringen mit Ansprechpartnern zu Rebrechten, Flächentausch, Wiederbepflanzungsrechten etc.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft