Ausstellung einer Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten

Urheber

Volltext

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz benötigen zwingend Personen, die als Strahlenschutzbeauftragte für das jeweilige Anwendungsgebiet (z. B. Umgang mit radioaktiven Stoffen, Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Betrieb von Röntgeneinrichtungen für Anwendungen im technischen Bereich und für Medizinphysik - Experten).

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.

Voraussetzungen

Für die Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist die Vorlage der folgenden Unterlagen notwendig:

  1. Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung,
  2. Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkunde) und
  3. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen. Die Kursteilnahme darf insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag (Formular)
  • Berufsabschluss (Kopie)
  • Bescheinigung der Berufserfahrung
  • Teilnahmebescheinigung Strahlenschutzkurse (Kopie)

Kosten

Die Kosten liegen je nach Fachkunde zwischen 25,00 und 250,00 €.

Frist

Die Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs zum Erwerb der Fachkunde darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz