Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - Kennzeichnung erhalten
Die Straßenverkehrsbehörden treffen die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft