Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - Kennzeichnung erhalten

Ihr Wohnort

Die Straßenverkehrsbehörden treffen die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft