Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen

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Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzungen können u.a. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,

Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen,

die Straße übermäßig verschmutzen oder

das Stadtbild beeinträchtigen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Sie berücksichtigen unter anderem

Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und

das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft