Sondernutzung von Straßen - Zustimmung für die Herstellung, Änderung oder Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt erhalten
Volltext
Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Wenn Sie die Herstellung, Änderung oder die Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt planen, benötigen Sie eine Zustimmung.
In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.
Ansprechpunkt
Den Antrag auf Herstellung, Änderung, Instandhaltung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Manche Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.
Kosten
Verwaltungsgebühr
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Manche Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Voraussetzungen
Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.
Bearbeitungsdauer
Die Antragsbearbeitung erfolgt umgehend.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht