Sondernutzung von Straßen - Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Volltext
Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Bereits bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.
Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg
Wenn Sie größere Instandhaltungsmaßnahmen an der Gehwegüberfahrt vornehmen wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt.
In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.
Ansprechpunkt
Den Antrag auf Instandhaltung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Kosten
Verwaltungsgebühr und Herstellungskosten für die Instandhaltung.
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Einige Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Voraussetzungen
Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
Sofern Sie die Instandhaltungsmaßnahmen selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
Es darf durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Klage vor dem Verwaltungsgericht