Fischerei - Ausnahmegenehmigung zu Schonzeiten und Mindestmaßen beantragen
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Volltext
Wenn Sie während den Schonzeiten fischen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese erlaubt es Ihnen, in Schonzeiten zu fischen oder untermaßige Fische zu fangen. Sie müssen die Ausnahmegenehmigung im Voraus bei der obersten Fischereibehörde beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie begründen schriftlich, weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen.
- Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde.
- Die oberste Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
- Die Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen versehen werden, wenn erhebliche Auswirkungen auf Flora oder Fauna am oder im Gewässer oder erhebliche Beeinträchtigungen der Fischerei zu befürchten sind.
- Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.
Ansprechpunkt
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Referat 47: Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Besucheradresse:
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
Telefon: +49 (361) 57-4191567
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Gültiger Fischereischein
- Begründung für die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung/Befreiung
Kosten
Verwaltungsgebühr: 20,00 - 150,00 Euro
Frist
Der Antrag ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Für Arten, die der Bundesartenschutzverordnung und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) unterliegen, mindestens vier Wochen vor Vorhaben-Beginn.
Bearbeitungsdauer
Mindestens 4 Wochen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ausnahmegenehmigungen ersetzen nicht die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zum Fischfang. Dies gilt auch für Forschungszwecke.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Referat 47: Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Besucheradresse:
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
Telefon: +49 (361) 57-4191567