Fischerei - Ausnahmegenehmigung zu Schonzeiten und Mindestmaßen beantragen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Sie während den Schonzeiten fischen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese erlaubt es Ihnen, in Schonzeiten zu fischen oder untermaßige Fische zu fangen. Sie müssen die Ausnahmegenehmigung im Voraus bei der obersten Fischereibehörde beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie begründen schriftlich, weshalb und zu welchem Zweck Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen.
  • Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde.
  • Die oberste Fischereibehörde prüft Ihren Antrag.
  • Die Ausnahmen können mit Nebenbestimmungen versehen werden, wenn erhebliche Auswirkungen auf Flora oder Fauna am oder im Gewässer oder erhebliche Beeinträchtigungen der Fischerei zu befürchten sind.
  • Die Behörde übermittelt Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.

Ansprechpunkt

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

Referat 47: Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

Beethovenstraße 3

99096 Erfurt 

Besucheradresse:

Max-Reger-Straße 4-8

99096 Erfurt

Telefon: +49 (361) 57-4191567

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Gültiger Fischereischein
  • Begründung für die Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung/Befreiung

Kosten

Frist

Der Antrag ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Für Arten, die der Bundesartenschutzverordnung und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) unterliegen, mindestens vier Wochen vor Vorhaben-Beginn.

Bearbeitungsdauer

Mindestens 4 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Die Ausnahmegenehmigungen ersetzen nicht die erforderlichen privatrechtlichen Erlaubnisse zum Fischfang. Dies gilt auch für Forschungszwecke.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

Zuständige Stelle

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

Referat 47: Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

Beethovenstraße 3

99096 Erfurt 

Besucheradresse:

Max-Reger-Straße 4-8

99096 Erfurt

Telefon: +49 (361) 57-4191567