Beschwerde über Arbeitsbedingungen einreichen

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Volltext

Auf Grundlage der eingereichten Beschwerde / Anzeige zu offensichtlich Missständen in einem Betrieb, wird das betreffende Unternehmen einer Inspektion unterzogen. Dabei werden die Arbeitsschutzorganisation und die Gefährdungsbeurteilung vor Ort geprüft, beziehungsweise erforderliche Dokumente vom Arbeitgeber angefordert.

Verfahrensablauf

  • Eingang der Beschwerde online
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
    • Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen
    • Prüfung
    • Prüfbescheid an Arbeitgeber gegebenenfalls mit Nachforderungen und Fristsetzung
    • Inspektion vor Ort

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Regionalinspektion der Abteilung 6 Arbeitsschutz des TLV.

Voraussetzungen

Voraussetzung sind offensichtliche Missstände der Arbeitsbedingungen in Unternehmen / Betrieben, über die sich Arbeitnehmer / davon betroffene Beschwerden möchten, um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.

Erforderliche Unterlagen

Eine Beschwerde (formlos) kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Angaben zum Arbeitgeber
  • Angaben zu Missständen bei den Arbeitsbedingungen

Kosten

Für den Beschwerdeführer fallen weder Gebühren noch Auslagen an. Erst bei tatsächlicher Mängelfeststellung auf der Seite des Arbeitsgebers können im Falle von Anordnungen etc. Gebühren und Auslagen entstehen.

Frist

Es gibt keine Fristen für die Entgegennahme einer Beschwerde.

Bearbeitungsdauer

Die Anforderung der Gefährdungsbeurteilung und die ihr zugrundeliegenden Informationen erfolgt 1 Woche ab Eingang der Beschwerde.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu unterbreiten. Deshalb sollte zuerst das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden.

Gibt es keine Lösung, nimmt das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz auch vertrauliche Anzeigen entgegen. Die für den Betriebssitz örtlich zuständige Regionalinspektion kümmert sich um das Anliegen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.09.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie