Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft beantragen
Volltext
Die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen .
Ansprechpunkt
Für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Erforderliche Unterlagen
- Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Satzung
- Bestätigung der Gesellschafter, dass die Anteile an der Gesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten gehalten werden
- Mit dem Antrag ist eine Erklärung einzureichen, dass sich die Berufsausübungsgesellschaft nicht in Vermögensverfall befindet
- Mit dem Antrag ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen oder eine vorläufige Deckungszusage vorzulegen
Kosten
- Gebühr: 600,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen.
Urheber
Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Finanzministerium