Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft beantragen

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Volltext

Die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen . 

Verfahrensablauf

Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen.

Ansprechpunkt

Für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Thüringen

Erforderliche Unterlagen

  • Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Satzung
  • Bestätigung der Gesellschafter, dass die Anteile an der Gesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten gehalten werden
  • Mit dem Antrag ist eine Erklärung einzureichen, dass sich die Berufsausübungsgesellschaft nicht in Vermögensverfall befindet
  • Mit dem Antrag ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen oder eine vorläufige Deckungszusage vorzulegen

Kosten

  • Gebühr: 600,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Finanzministerium

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