Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft beantragen

Volltext

Die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen . 

Ansprechpunkt

Für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Satzung
  • Bestätigung der Gesellschafter, dass die Anteile an der Gesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten gehalten werden
  • Mit dem Antrag ist eine Erklärung einzureichen, dass sich die Berufsausübungsgesellschaft nicht in Vermögensverfall befindet
  • Mit dem Antrag ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen oder eine vorläufige Deckungszusage vorzulegen

Kosten

  • Gebühr: 600,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Verfahrensablauf

Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Finanzministerium

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