Infrastrukturförderung

Urheber

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Volltext

Die Infrastrukturförderung, als Teil der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung (GRW), dient der Verbesserung und Entwicklung regional- und strukturpolitisch bedeutsamer Infrastrukturmaßnahmen. Mit der Gewährung von GRW-Zuschüssen können wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden, die für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind.

Förderfähig sind folgende Infrastrukturmaßnahmen:

  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände
  • Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen für Gewerbebetriebe
  • Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung und Reinigung von gewerblichem Abwasser
  • Errichtung oder Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen sowie im Rahmen der Anbindung von Gewerbebetrieben
  • Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Fortbildung und Umschulung für die gewerbliche Wirtschaft
  • der Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren für kleine und mittlere Unternehmen
  • Regionalmanagementvorhaben und Regionalbudgetvorhaben einschließlich regionalwirtschaftlicher Entwicklungskonzepte

Nicht gefördert werden :

  • die Errichtung oder der Ausbau von Versorgungsleitungen und -verteilungsanlagen außerhalb des Erschließungsgebietes,
  • die Errichtung oder der Ausbau von Kommunikationsverbindungen zur Anbindung von förderfähigen Betrieben im Sinne der GRW,
  • die Errichtung oder der Ausbau von Anlagen für die Beseitigung von Abfall,
  • die Errichtung oder der Ausbau von Abwasserbehandlungsanlagen im Rahmen der Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände,
  • die Errichtung oder der Ausbau von staatlichen berufsbildenden Schulen und von berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft,
  • die Errichtung oder der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, deren Bildungsangebot nicht vom staatlichen Ausbildungsauftrag erfasst wird
  • Maßnahmen im Rahmen der Experimentierklausel von Teil II. B. Ziffer 4.6 des GRW-Koordinierungsrahmens,
  • eine Erschließung nach Maß (Nutzung der Infrastruktur nur von einem Unternehmen,
  • die Herstellung von Infrastrukturanlagen, die keinen diskriminierungsfreien Zugang ermöglichen,
  • Maßnahmen zugunsten von der GRW-Förderung ausgeschlossener Wirtschaftsbereiche,
  • Maßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels,
  • Maßnahmen des Bundes oder des Landes,
  • die Erschließung von Sondergebieten (Ausnahme SO Fremdenverkehr),
  • die Erschließung von Mischgebieten,
  • die Ersatzbeschaffung (Wiederbeschaffung) der vorhandenen Ausstattung,
  • Maßnahmen zur Instandsetzung und Sanierung.

Ansprechpunkt

Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 500 – Infrastrukturförderung

Erforderliche Unterlagen

Im Rahmen des Vorverfahrens (Fördervoranfrage):

  • Angabe des Maßnahmeträgers,
  • Bezeichnung, Standort und Inhalt der Maßnahme (Maßnahmebeschreibung),
  • Darstellung der Eigentumsverhältnisse,
  • Darstellung der Gesamtkosten (einschließlich Folgekosten) und Finanzierungsplan,
  • geplanter Investitionszeitraum,
  • Planungsstand (Bauleitplanung, Objektplanung),
  • Übersichtsplan (Darstellung des Standortes in der Ortslage)

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens:

  • Antragsunterlagen nach Förderrichtlinie und GRW-Koordinierungsrahmen
  • Planungsunterlagen bis Leistungsphase 3
  • Kosten und-Finanzierungsplan
  • Bestätigung der Kommunalaufsicht

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Im Rahmen des Vorverfahrens (Fördervoranfrage) kein Rechtsbehelf
  • Nach Bewilligung Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht

Formulare

Werden nach erfolgreichem Vorverfahren zur Verfügung gestellt.

Hinweise (Besonderheiten)

Antragsberechtigt sind:

  • Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Kommunen und Landkreise)
  • Kommunale Zweckverbände
  • in Einzelfällen (Bildungseinrichtungen) juristische Personen die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.05.2015
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesverwaltungsamt