Online-Ausweisfunktion PIN ändern

Volltext

Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie Ihre PIN vergessen haben oder diese blockiert wurde, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Personalausweisbehörde oder eID-Karte-Behörde.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder eID-Karte

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie können sich an die Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.04.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

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