Arbeitstreffen zur Vorbereitung der Landratswahl
Kreiswahlleiter hat die Wahlleiter der Kommunen eingeladen
Saalfeld. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Landratswahl am 7. Juni. Das Landesverwaltungsamt hatte am 02.10.2025 den Termin für die diesjährige Landratswahl auf den 7. Juni 2026 festgelegt, eine mögliche Stichwahl würde am 21. Juni 2026 stattfinden.
Als Kreiswahlleiter hat der Kreistag Olaf Neugärtner berufen, seine Stellvertreterin ist Teresa Schneider. Bei beiden laufen die organisatorischen Fäden für die Wahl auf Kreisebene zusammen, auf Ebene der Städte und Gemeinden sind die jeweiligen Gemeindewahlleiter zuständig.
Zur organisatorischen Vorbereitung hatte Kreiswahlleiter Olaf Neugärtner am Donnerstag, den 26. März die Wahlleiter in den Kommunen zu einem Arbeitstreffen eingeladen. Themenschwerpunkte des Treffens waren unter anderem die Beschaffung der Wahlmaterialien, die Terminplanung in Vorbereitung der Wahl, die Wahlhelfergewinnung und der Umgang mit Wahlzuschauern.
„Machen Sie mit und stärken Sie unsere Demokratie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer. Auch junge Erwachsene ab 16 Jahren sind eingeladen, aktiv mitzuwirken. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Ihrer Wohnsitzgemeinde“, sagt Kreiswahlleiter Olaf Neugärtner. Insbesondere in den beiden größeren Städten Saalfeld und Rudolstadt ist der Bedarf an Wahlhelfern groß.
Bis zum 24. April 2026 18 Uhr müssen die Einzelbewerber bzw. die Beauftragten der Wahlvorschläge bei Bewerbern von Parteien oder Wählergruppen für die Landratswahl beim Kreiswahlleiter die vollständigen Wahlvorschläge eingereicht haben. Beizubringende Unterstützungsunterschriften sind bis zum 4. Mai 2026, 18 Uhr im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, oder in den Gemeinden des Landkreises zu deren üblichen Öffnungszeiten, zu leisten.
Über die Zulassung der Kandidaten wird im Kreiswahlausschuss am 5. Mai 2026 entschieden – anschließend wird das Ergebnis im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht. Danach können die Wahlunterlagen gedruckt werden – das geschieht in Regie des Kreiswahlleiters, der auch dafür sorgt, dass die Stimmzettel an die Kommunen ausgeliefert werden.
Die Wahlbenachrichtigungen müssen den Wahlberechtigten durch die Kommunen bis spätestens 21 Tage vor der Wahl zugestellt sein, also bis zum 17. Mai 2026, meist geschieht das schon eher. Die Möglichkeit zur Briefwahl besteht ab dem 23. Tag vor der Wahl, also ab dem 15. Mai.
Die Anzahl der Wahllokale wird ähnlich sein wie zuletzt bei der Bundestagswahl 2025.
Martin Modes
Presse- und Kulturamt