Erste Einbürgerungsveranstaltung im Jahr 2026
35 Mitbürgerinnen und Mitbürger haben jetzt auch die deutsche Staatsbürgerschaft – strahlende Gesichter im feierlichen Rahmen der Schlosskapelle
Saalfeld. 35 strahlende Gesichter im Alter zwischen 2 - 76 Jahren freuten sich am heutigen Freitag, 27. Februar, in der Saalfelder Schlosskapelle zusammen mit ihren Angehörigen: Sie alle erhielten von Landrat Marko Wolfram und dem Sachgebietsleiter des Sachgebiets Ausländerwesen Maximilian Niedner sowie seiner Stellvertreterin Sarah Knobelsdorf die das Einbürgerungsrecht im Sachgebiet bearbeitet im feierlichen Rahmen ihre Einbürgerungsurkunde.
Die neuen deutschen Staatsbürger im Landkreis Salfeld-Rudolstadt stammen aus 14 verschiedenen Herkunftsländern, aus Syrien, Eritrea, Russland, Ukraine, Tschechien, Türkei, Neuseeland, Bosnien, Frankreich, Afghanistan, Algerien, Serbien, Georgien und Usbekistan. Die Eingebürgerten bilden, auch was ihre berufliche Tätigkeit angeht, die Breite der Gesellschaft ab – vom Kurierfahrer zum selbständigen Unternehmer, ebenso wie Ärzte oder Musiker.
Es ist in diesem Jahr die erste feierliche Einbürgerung im Landkreis, im vergangenen Jahr wurden in insgesamt vier Veranstaltungen 142 Menschen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt eingebürgert.
„Ich möchte Sie an dieser Stelle ganz herzlich als Neubürger in unserem Landkreis willkommen heißen. Obwohl Sie ja bereits einige Jahre hier leben, verleiht Ihnen der heutige Verwaltungsakt die vollen Rechte und Pflichten als Staatsbürgerin und Staatsbürger“, so Landrat Marko Wolfram in seiner Begrüßung. „In diesem Sinne gratuliere ich Ihnen zu Ihrer neuen Staatsbürgerschaft.“
Marko Wolfram betonte das Engagement der neuen deutschen Staatsbürger, die die deutsche Sprache gelernt, eine Arbeit gefunden und sich gut integriert haben. „Ich freue mich ganz besonders, dass heute wieder einige Menschen dabei sind, die ich schon sehr lange kenne und schätze und von denen ich persönlich weiß, dass Sie sich schon über viele Jahre in unserem Landkreis engagieren.
Mit dem Ablegen der Eidesformel und der Übergabe der Urkunde wird die neue Staatsbürgerschaft wirksam.
Die Möglichkeit zur Einbürgerung in Deutschland besteht in der Regel, wenn seit fünf Jahren ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland gegeben ist. Generell müssen für die Eingliederung in den deutschen Staatsverband eine ganze Reihe von Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört neben dem mindestens seit fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland: Es dürfen keine erheblichen Straftaten vorliegen. Erwartet werden das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Unrechtsherrschaft sowie zum besonderen Schutz jüdischen Lebens. Vorausgesetzt werden auch ausreichende Deutsch-Kenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. Außerdem müssen die Antragsteller in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten.
Bei Falschangaben im Einbürgerungsverfahren oder im aufenthaltsrechtlichen Verfahren ist auch eine Rücknahme der Einbürgerung und eine 10-Jährige Sperre für die Einbürgerung möglich.
Martin Modes
Presse- und Kulturamt