Landräte verteidigen neuen Entwurf der Linkenmühlenbrücke
Landrat Marko Wolfram widerspricht Ex-Landrat Hartmut Holzhey und sorgt für Klarheit
Saalfeld. Die Vorstellung des neuen Entwurfs der Linkenmühlenbrücke als Ergebnis der Vorplanung durch die beiden Landräte Christian Herrgott und Marko Wolfram in der vergangenen Woche hat für öffentliche Diskussionen gesorgt. Die Landräte und das Ingenieurbüro Setzpfandt hatten den Bürgermeistern der Anrainergemeinden, Lothar Linke (Altenbeuthen), Tom Zimmermann (Drognitz) und Tino Riemschneider (Paska) sowie dem ehemaligen Landrat Hartmut Holzhey den Entwurf präsentiert. „Die Vorstellung des Brückenentwurfs wird bereits für unsere Gremien vorbereitet, doch ich halte es für notwendig, bestimmte unzutreffende Darstellungen bereits jetzt öffentlich zu korrigieren“, sagt Marko Wolfram. „Das Wichtigste zuerst: die Landräte und Bürgermeister stehen hinter dem Projekt, dass für die Zukunft der Stauseeregion und darüber hinaus von zentraler Bedeutung ist.“
Nach Wolfram sei es zudem wichtig anzumerken, dass der Prozess der Brückenplanung bereits vor nunmehr sechzehn Jahren, im Jahr 2010, begann. „In einem langwierigen Prozess wurden unterschiedlichste Varianten in Erwägung gezogen und geprüft, doch für keine der Varianten konnte eine Finanzierung erreicht werden. Mit der neuen, angepassten Brückenvariante vereint man erstmals die Bedarfe der Region mit den notwendigen Bedingungen, um die Fördermittel für die Finanzierung zu erhalten“, betont Wolfram. Aufgrund der zwei zusätzlichen Pfeiler am seitlichen Uferbereich der Hängebrücke, denen auch der Betreiber Vattenfall zustimmen kann, ist nun eine erhöhte Traglast von bis zu 30 Tonnen möglich. „Dies war für die Region ein entscheidender Punkt, denn neben dem Rad-, Fußgänger- und Anliegerverkehr, ist damit auch die Sondernutzung für beispielsweise Feuerwehr und Rettungsdienstfahrzeuge möglich“, so Wolfram und weist nochmals darauf hin, dass die Bürgermeister der Anrainergemeinden das aktuelle Ergebnis der Vorplanung ebenfalls befürworten.
Wolfram stellt außerdem klar, dass die durch den ehemaligen Landrat Hartmut Holzhey öffentlich favorisierte Variante der Stahlverbundbrücke zwar ebenfalls geprüft wurde, jedoch trotz jahrelanger Bemühungen zu keinem Zeitpunkt eine verbindliche Finanzierung gefunden werden konnte. Darüber hinaus sind für die Ertüchtigung der Zufahrtsstraßen für den Schwerlastverkehr deutlich umfangreichere Investitionen notwendig als für die jetzt vorgesehene Nutzung.
Die Gesamtkosten der aktuell vorgestellten, pfeilergestützten Hängebrücke betragen 12,4 Mio. Euro inklusive der Planungskosten, wobei die reinen Baukosten für das Bauwerk bei 8,28 Mio. Euro liegen. Bei einer Förderung durch Bund und Land in Höhe von 11,3 Mio. Euro beläuft sich der Eigenanteil für beide Landkreise auf 1,1 Mio. Euro.
Dem gegenüber stünden die Kosten für die von Hartmut Holzhey geforderte Stahlverbundbrücke: deren reine Baukosten würden unter Berücksichtigung des aktuellen Baupreisindex rund 10,78 Mio. Euro betragen. Da hierfür keine Fördermöglichkeit gegeben ist, würde die vollständige Finanzierung der 10,78 Mio. Euro bei den Landkreisen liegen. Hinzu kämen die zusätzlichen Ausgaben für die Planung, Baunebenkosten und Ausgleichszahlungen an den Betreiber der Talsperre. Letzteres wäre notwendig, da im Zuge des Baus der o.g. Stahlverbundbrücke mit Pfeilern, der Stausee zeitweise so niedrig abgelassen werden müsste, dass die Energieerzeugung beeinträchtigt werden würde.
Zusammenfassend führt eine Stahlverbundbrücke mit Pfeilern zu deutlich höheren Gesamtinvestitionskosten als die derzeit favorisierte Hängebrückenvariante – und müsste allein von den Landkreisen finanziert werden. Darüber hinaus ist in der Region ein Ausbau der Brücke und des Straßennetzes für den Schwerlastverkehr umstritten. Insofern wäre es falsch, eine Brücke unter der Maßgabe der Nutzung durch den Schwerlastverkehr zu bauen, wenn die Bedürfnisse der Region durch die jetzige Vorzugsvariante besser gedeckt werden und eine höhere Akzeptanz finden.
Den geäußerten Bedenken hinsichtlich der Zufahrtsstraßen, für die aktuell die Gemeinden zuständig sind, begegnet der Landrat wie folgt: „Wir sind hierzu mit den Gemeinden im Gespräch und werden sie mit der Verantwortung für die Zuwegung nicht allein lassen.“ Aufgrund des engen Förderrahmens liegt der Fokus der Bearbeitung aktuell auf der Umsetzung des Brückenbauprojektes. Mit dem Neubau der Brücke können die verkehrlichen Bedingungen neu bewertet werden.
Landrat Marko Wolfram unterstreicht: „Allen, die dieses Projekt öffentlich infrage stellen, sollte bewusst sein, dass uns derzeit alternative Fördermöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen - und nach den bisherigen Erfahrungen auch künftig kaum zu erwarten sind. Wir haben jetzt die Möglichkeit der Finanzierung, nutzen wir sie nicht unter den gegebenen Bedingungen, ist eine Umsetzung des Projekts sehr unwahrscheinlich.“
Carolin Schreiber
Presse- und Kulturamt