Engagement von und für Kinder und Jugendliche als Thema

Autor/in: Peter Lahann

Ausschüsse legen Bereich für Auszeichnung fest – Vorschläge willkommen

Saalfeld. Der Landkreis fördert auch in diesem Jahr Ehrenamtliche bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten für das Gemeinwohl. Die Mittel stellt die Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung. Als Thema für die Verleihung des Ehrenamtspreises des Landkreises hat der Ausschuss für Kultur- und Bildung nach Vorberatung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit das Engagement von Kindern und Jugendlichen und für Kinder und Jugendliche beschlossen.

In vielen Lebensbereichen sind Ehrenamtliche unterwegs, um Angebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen und zu betreuen. Dazu gehören unter anderem Sportvereine, Feuerwehren, Chöre, Jugendclubs, Pfadfinder, Kirchen, Politik, Kunst und Kultur und viele mehr. Parallel dazu engagieren sich Kinder und Jugendliche in diesen Vereinen und Einrichtungen selbst im Ehrenamt. Sie absolvieren Übungsleiterkurse oder nehmen an Angeboten des Landkreises zum Erwerb der Jugendleitercard teil, um ihr Ehrenamt qualifiziert ausüben zu können. Dieses Engagement schafft in unserem besonders von der demographischen Entwicklung betroffenen Landkreis ein attraktives Angebot für die junge Generation. Deshalb soll in diesem Jahr das Engagement von und für Kinder und Jugendliche als Preisthema festgelegt werden.

Die besondere Würdigung des ehrenamtlichen Engagements in diesem Bereich stellt eine konkrete Unterstützung der Aktiven dar. Vorschläge für mögliche Preisträger sind ab sofort mit einer kurzen Begründung möglich an das Presse- und Kulturamt des Landkreises (presse@kreis-slf.de). Die Preisverleihung findet im Rahmen der Ehrenamtsgala des Landkreises statt.

Darüber hinaus können Anträge zur Ehrenamtsförderung bis zum 30. Juni an das Presse- und Kul-turamt des Landratsamtes gestellt werden. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt fördert hierbei auf drei verschiedenen Wegen die ehrenamtlich Tätigen. Neben der Förderung des allgemeinen Eh-renamtes für Personen, die mindestens 20 Stunden im Monat ehrenamtlich tätig sind, werden in-novative ehrenamtliche Projekte gefördert. Hier können für Projekte des laufenden Jahres Mittel beantragt werden. Als dritte Fördermöglichkeit gibt es die Aufwandsentschädigung.

Die Zuwendungen werden gemäß den Richtlinien der Thüringer Ehrenamtsstiftung insbesondere gewährt für:

•          Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,

•          die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,

•          Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit

•          Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,

•          die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern ge-meinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,

•          die Förderung von Modellprojekten.

Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativ-gruppen können Zuwendungen bekommen, wenn es sich um eine gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit handelt, die unentgeltlich erbracht wird und entsprechend gewürdigt und gefördert wer-den sollte. Die Förderanträge müssen bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.

Weitere Informationen, Vordrucke oder Beratung erhalten Sie im Presse- und Kulturamt unter

0 36 71/8 23-2 08 und im Internet unter www.kreis-slf.de >Leben&Arbeiten > Förderungen > Ehrenamtsförderung.

Peter Lahann

Presse- und Kulturamt