Hundehaltung abmelden

Ihr Wohnort

Volltext

Die Abmeldung eines Hundes bei der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde ist erforderlich:

  • bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort außerhalb Thüringens,
  • bei Weitergabe/Abgabe des Hundes,
  • bei Verlust des Hundes,
  • bei Tod des Hundes.

Die Anzeige hat unverzüglich nach Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erfolgen.

Verfahrensablauf

Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwal-tungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.
Die Abmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. 
Zu Fragen des Ablaufs setzen Sie sich mit der zuständigen Kommune in Verbindung.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde, in der Ihr Hund angemeldet ist.

Zuständige Stelle

Die Abmeldung des Hundes müssen Sie bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde vornehmen, in der der Hund angemeldet ist.

Erforderliche Unterlagen

Der Grund der Abmeldung eines Hundes ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Frist

Die Abmeldung eines Hundes hat unverzüglich zu erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • Bei Abmeldung des Hundes werden die gespeicherten Daten durch die bisher zuständige Behörde gelöscht, sofern die Daten nicht mehr für die Aufgabenerfüllung benötigt werden.
  • Bei einem Umzug innerhalb Thüringens ist eine Anmeldung bei der zukünftig örtlich zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde erforderlich; mit Ihrer Zustimmung können bei der bisher zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde die notwendigen Daten abgefordert werden.

Urheber

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.04.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales