Baumschaden zur Beseitigung melden

Volltext

Als Bürger oder als Verwaltung möchten Sie einen Baumschaden entlang einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, bzw. an einem der Bundes-, Landes- oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg melden.

Ansprechpunkt

Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast

Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen: 

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

Erforderliche Unterlagen

Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.

Kosten

keine

Frist

keine

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Sie melden einen Baumschaden entlang einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, bzw. an einem die Bundes-, Landes- oder Kreisstraße begleitenden Geh- und Radweg. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers bzw. Eigentümers. Anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Beeinträchtigungen werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung der Gefahr ermittelt, anschließend erfolgt die Beseitigung bzw. die Beauftragung der Leistung an Dritte. Soweit die Gefahr von benachbarten Grundstücken ausgeht, werden die Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Voraussetzungen

Die Baulast für die betroffene Straße muss bei der Bundesrepublik Deutschland, bei dem Land Thüringen oder bei den Landkreisen liegen. Sind Bäume auf privaten Grundstücken betroffen, werden die Eigentümer aufgefordert die Gefahr zu beseitigen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.01.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr