Feuerbestattungsanlagen Inbetriebnahme anzeigen
Volltext
Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit befindet sich bei den Landratsämern, kreisfreien Städten oder dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Anzeige
Frist
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Urheber
Zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.