Lehrlingsrolle Handwerk: Änderung bzw. Löschung von Berufsausbildungsverhältnissen

Volltext

Die Handwerkskammer führt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen das „Verzeichnis der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse“ – die Lehrlingsrolle.

Wird das Berufsausbildungsverhältnis gekündigt, aufgelöst oder der Ausbildungsvertrag geändert, ist dies gemäß Berufsbildungsgesetz der zuständigen Handwerkskammer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit sie die Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse löschen bzw. das Verzeichnis aktualisieren kann.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständigen Handwerkskammer.

Erforderliche Unterlagen

Belege für den Grund der Änderung: wie z. B. Zeugnisse, Nachweise für Fehlzeiten, Kündigung, Aufhebungsvertrag u. ä.

Kosten

Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, regeln die Gebühren- und Entgeltverzeichnisse der jeweils zuständigen Handwerkskammer.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Antrag auf Änderung bzw. Löschung des Berufsausbildungsvertrages

Hinweise (Besonderheiten)

Die Handwerkskammer berät Auszubildende, gesetzliche Vertreter sowie Ausbildungsbetriebe zum Thema Berufsausbildung.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.03.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Handwerkskammern

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