Haltung giftiger Tiere mitteilen

Wenn Sie ein gefährliches Tier besitzen und es länger als vier Wochen einer anderen Person zur Betreuung überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die sich um das Tier kümmert. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnort.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Informieren Sie sich hierzu bei der örtlich zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

Voraussetzungen

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Rechtsbehelf

Sie können gegebenenfalls Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben, soweit ein Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt wird.

Urheber

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung