Haltung giftiger Tiere mitteilen
Wenn Sie ein gefährliches Tier besitzen und es länger als vier Wochen einer anderen Person zur Betreuung überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die sich um das Tier kümmert. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnort.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich hierzu bei der örtlich zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
Voraussetzungen
keine
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Rechtsbehelf
Sie können gegebenenfalls Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben, soweit ein Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt wird.
Urheber
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung