Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung
Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss
- die Approbation als Arzt oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs vorliegen
und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.
Erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs
- falls vorhanden, Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
- Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte
Frist
Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 175 Absatz 1 Satz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- § 175 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Richtlinienmodul Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung – Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV (GMBl 46/2023)
Voraussetzungen
Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
- zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist,
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition
nachweist.
Die Fachkunde besteht aus
- Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte,
- Spezialkurs für zur ärztlichen Überwachung und
- Nachweis der Sachkunde bestehend aus einer mindestens 12-monatigen Tätigkeit einschließlich 50 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin beziehungsweise eines ermächtigten Arztes (für Ärzte mit Fachkunde im Strahlenschutz für das Gesamtgebiet Röntgendiagnostik, Strahlentherapie oder Nuklearmedizin und Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin gelten gesonderte Anforderungen).
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie